Kinderwahlrecht

Wer wie ich gerne mehr Entscheidungen und Einfluss bei der Politik, weniger im ökonomischen Geschehen sehen würde, muss sich natürlich darüber gedanken machen, wie diese politischen Entscheidungen funktionieren sollen. Ein interessanter Aspekt, auf den ich gerade wieder gestoßen bin, ist das Kinderwahlrecht. Eigentlich entspricht es ja schon dem demokratischen Gedanken, dass jeder Bürger mitbestimmt. Irgendwie ist es nicht viel logischer, Kinder auszuschließen als z.B. Frauen (oder Männer, natürlich)…

Die Möglichkeiten:

Juristen unterscheiden drei Spielarten des Kinderwahlrechts.
Erstens: Die reine Form. Jeder Mensch soll bei seiner Geburt eine Stimmeerhalten, die aber erst an der Wahlurne zum Einsatz kommt, sobald er oder sie dazu in der Lage ist. Kleinkinder, die mit der Babyrasselabstimmen, muss also niemand befürchten – das Kind muss sich auseigenem Antrieb in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Zumindest sprechen sollte es also können.

Zweitens: Das Familienwahlrecht. Hier wird das Wahlrecht schon bei der Geburt wirksam. Bis zum Erreichen eines bestimmten Alters – im Zweifelsfall die Volljährigkeit – wird die Stimme allerdings den Eltern übertragen. Die Idee dahinter: Eltern wissen, was für ihre Kinder gut ist, sie können die Interessen der jungen Generation vertreten.

Drittens: Das Stellvertreterwahlrecht. Jetzt wird es knifflig, denn anders als beim Familienwahlrecht fällt die Stimme der Kinder nicht den Eltern zu. Stattdessen füllen diese den Stimmzettel stellvertretend im juristischen Sinne des Wortes aus. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht dazu: „Eltern besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.“ Anders gesagt: Am Küchentisch wird diskutiert und erklärt, an der Wahlurne muss das Kind dann seinen Eltern vertrauen.

ZUENDER — : Münte beim Kindergeburtstag

Das wäre ein Vorschlag von einigen Abgeordneten:

Die Abgeordneten um Renate Schmidt schlagen darum einen Remix vor: Wahlrecht ab 0 Jahren (Kinderwahlrecht), aber gleichzeitig stellvertretende Stimmabgabe durch die Eltern (Stellvertreterwahlrecht) „bis das Kind selbst wählen kann und will“.

ZUENDER — : Münte beim Kindergeburtstag

Klingt für mich vernünftig. Ich denke, dass man von der Mehrzahl der Elter zurecht erwarten kann, die Interessen ihrer Kinder zu vertreten. Gleichzeitig finde ich schon, dass das Kind dann so früh es möchte und eventuell die Kompetenz nachweist selbst wählen dürfen sollte. Wobei der Kompetenznachweis heikel ist — wie soll man das genau definieren, und wie viele Erwachsene würden dieses Kriterium erfüllen?!

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Datum: Sonntag, 28. Januar 2007 18:51
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2 Kommentare

  1. 1

    Hmm, ich finde die Idee ziemlich gut, Eltern für Ihre Kinder mit zusätzlicher politischer Macht zu belohnen.

    Die Frage ist, wie schnell wir Neo-Nazis mit Familien im Mittelalter-Format haben… :-)

    Ob man tatsächlich das aktive Wahlrecht schon früher erlauben sollte? Ab wann, ist hier die Frage. Und würden Kinder bzw. sinnsuchende Jugendliche nicht viel eher eine populistisch-gefährliche Partei wählen als die langweiligen Etablierten?

  2. 2

    Oh! Ich finde, dass man das auf keinen Fall so meinen oder verstehen sollte, dass Eltern zusätzliche Macht bekommen. Ich verstehe darunter nur eine demokratische Repräsentation der Kinder.

    Ich gebe zu, dass das pragmatisch sehr ähnlich wird, aber zumindest muss man die Absicht mit Blick auf die Kinder formulieren.

    Es ist leider schon möglich, dass Kinder und Jugendliche sich eher den Extremen zuneigen würden. Ich erinnere mich jedenfalls, dass wir in der Oberstufe (!) in Gemeinschaftskunde mal eine kleine Pseudo-Wahl hatten, mit Ergebnissen von ungefähr 30% Grün, 20% SPD, jeweils 15% CDU, FDP und NPD…

    Andererseits: Wenn man politische Bildung ernst nimmt und gleichzeitig die Jungendlichen ja wissen, dass ihre Entscheidung wirklich etwas verändert bin ich eigentlich ganz guter Hoffnung.